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Die Installation von Einrichtungen zum Schutz vor Überspannungen wurde im Oktober 2016 als verpflichtend vorgeschrieben. Die Übergangsfrist welche bis zum 14.12.2018 galt ist bereits verstrichen.

Die Norm zum Schutz vor Überspannungen (DIN VDE 0100-443) verpflichtet den Einbau von Einrichtungen zum Überspannungsschutz an Orten, wo Überspannungsschäden Auswirkungen haben können auf:

  • Menschenleben (Krankenhäuser).
  • öffentliche Einrichtungen (Behörden).
  • Gewerbe- und Industrieanlagen (Hotels, Banken).
  • Ansammlungen von Personen (Schule, Museen, Restaurants).
  • Einzelpersonen, wenn dort Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II angeschlossen sind (Wohn- und Bürogebäude).

Die VDE Norm „Errichten von Niederspannungsanlagen (DIN VDE 0100) bezieht sich auf so ziemlich alle denkbaren Gebäude in denen sich Menschen befinden und gleichzeitig Stromnetze und Schaltanlagen genutzt werden.

Als Beispiel für eine Schaltanlage wäre die einfach Unterverteilung, der Zählerschrank oder der Hausanschluss zu nennen.

Die Pflicht besteht nicht nur für neure Gebäude ab Dezember 2018 sondern auch für Gebäude welche ab Dezember 2018 erweitert, verändert, oder nachgerüstet worden sind. Verpflichtend ist mit den eben erwähnten Punkten die Anpassung der elektrischen Anlage auf den aktuellen Stand der Technik. Das Nachrüsten wird dann zur Pflicht.

Werden in einem Altbau z.B. neue Stromkreise, eine Photovoltaikanlage, eine Wärmepumpe, eine Wallbox oder ähnliche Komponenten installiert muss der Überspannungsschutz nachgerüstet werden.

Wenn keine Erweiterung oder Änderung der Anlage stattgefunden hat muss man im Umkehrschluss den Überspannungsschutz nicht nachrüsten.

 

Die freiwillige Nachrüstung im Anlagenbestand ist Ihre Entscheidung, jedoch können wir Ihnen nur dazu raten um im Falle von Überspannungsschäden, Versicherungsansprüche geltend machen zu können.

Sollten Sie Interesse an der Installation von Einrichtungen zum Schutz vor Überspannungen haben sprechen Sie uns einfach an!

Wir beraten Sie gerne!